Vorschriften

Nutzungsbedingungen des Freizeitparks Pomerania Fun Park

 

I. ALLGEMEINE REGELN

  1. Pomerania Fun Park (nachfolgend: „Freizeitpark”) befindet sich im Dorf Pyszka (Gemeinde Dygowo) und ist eine Sport- und Freizeitanlage.
  2. Jede Person, die den Freizeitpark benutzt (nachfolgend: „Teilnehmer”), ist verpflichtet, diese Nutzungsbedingungen zu lesen und alle darin enthaltenen Bestimmungen einzuhalten, und das Betreten des Geländes des Freizeitparks ist mit der Annahme dieser Nutzungsbedingungen gleichbedeutend.
  3. Den Freizeitpark können die folgenden Personen benutzen: a/ Volljährige, b/ Minderjährige unter Betreuung eines Elternteils bzw. eines Betreuers.
  4. Das Betreten des Geländes des Freizeitparks ist nur in den Öffnungszeiten möglich. Die Kartenschalter des Parks werden eine Stunde vor der Schließung des Parks geschlossen.
  5. Der Verwalter behält sich vor, die Öffnungszeiten zu ändern bzw. den Freizeitpark zeitweilig zu schließen. Über eine Änderung der Öffnungszeiten bzw. über die zeitweilige Schließung informiert der Verwalter auf der Website www.parkpomerania.pl und an den Kartenschaltern am Eingang in den Freizeitpark. Die Änderungen gelten ab Bekanntmachung.
  6. Bei Unwetter, insbesondere beim Gewitter, bei intensivem Schnee- bzw. Regenfall, beim Hagelsturm oder bei starkem Wind behält sich der Verwalter eine zeitweilige bzw. dauerhafte Einstellung des Betriebs des Freizeitparks vor.
  7. Die zeitweilige bzw. dauerhafte Einstellung des Betriebs des Freizeitparks bei Unwetter, Storm- und Wasserunterbrechungen oder Ereignisse, die nicht vom Verwalter oder Freizeitparkarbeiter verursacht wurden begründet keine Ansprüche des Teilnehmers.
  8. Ein Überwachungssystem arbeitet im Freizeitpark, auf dem Parkplatz und im angrenzenden Bereich des Freizeitpark. Der Teilnehmer, der das Freizeitparkgelände betritt, ist sich dessen bewusst und erklärt sich mit der Überwachung einverstanden.

 

II. EINTRITTSKARTEN

  1. Der Freizeitpark darf nur von Personen betreten werden, die eine gültige Eintrittskarte und das Teilnehmerband haben. Die Eintrittskarte berechtigt Sie, den Freizeitpark einmal zu betreten.
  2. Die Arten der Eintrittskarten mit der Preisliste werden auf der Website www.parkpomerania.pl und vor den Kartenschaltern am Eingang in den Freizeitpark veröffentlicht.
  3. Die Eintrittskarte berechtigt den Teilnehmer zur Nutzung nur der Attraktionen, die zu dieser Karte zugeteilt sind.
  4. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Eintrittskarte und das Teilnehmerband während des ganzen Aufenthalts auf dem Gelände des Freizeitparks bei sich zu haben. Die Parkangestellten sind berechtigt, die Eintrittskarten zu prüfen.
  5. Nach dem Kauf der Eintrittskarte und Betreten des Geländes des Freizeitparks, gilt das Verlassen des Parkgeländes als Beendigung der Nutzung der Attraktionen durch den Teilnehmer. Das erneute Betreten des Freizeitparks ist nur nach dem Kauf einer neuen Eintrittskarte möglich. Ausnahmen von dieser Regel sind nur in begründeten Fällen, mit Zustimmung des Verwalters bzw. eines Parkangestellten möglich.
  6. Der Verwalter, die Angestellten und das Sicherheitspersonal des Freizeitparks sind berechtigt, Personen ohne eine gültige Eintrittskarte oder diejenigen, die die Nutzungsbedingungen des Freizeitparks bzw. allgemein geltende Vorschriften nicht einhalten, aus dem Parkgelände zu entfernen. Das gilt auch, wenn man die Empfehlungen der Parkangestellten missachtet.
  7. Die Entfernung des Teilnehmers aus dem Gelände des Freizeitparks aus den Gründen, die im Abs. 6 angegeben sind, begründet keine Ansprüche des Teilnehmers.

 

III. NUTZUNG DER ATTRAKTIONEN DES FREIZEITPARKS

  1. Sonderregeln für die Nutzung der Attraktionen und Geräte bestimmen die Informationen, die bei den einzelnen Geräten angegeben sind.
  2. Die Geräte dürfen nur mit Erlaubnis und in Anwesenheit eines Parkangestellten, der das bestimmte Gerät bedient, benutzt werden, mit Ausnahme der Attraktionen, Geräte und Bereiche, die nicht bedient werden.
  3. Aus Sicherheitsgründen und in begründeten Fällen ist ein Parkangestellter berechtigt, nicht zuzulassen, dass eine bestimmte Person das Gerät bzw. die Attraktion des Freizeitparks benutzt.
  4. Für alle Attraktionen auf dem Gelände des Freizeitparks gelten besondere Vorschriften hinsichtlich der richtigen Höhe, Gewicht, des erforderlichen Alters und der körperlichen Verfassung. Der Verwalter bzw. ein Angestellter des Freizeitparks ist berechtigt, bestimmten Personen aus Sicherheitsgründen, insbesondere wegen des Alters, Gewichts, Körperbaus bzw. der Höhe und körperlicher bzw. psychischer Einschränkungen, das Nutzen einer bestimmten Attraktion zu verbieten.
  5. In den unter 3 und 4 angeführten Fällen darf der Teilnehmer keine Rückerstattung bzw. Minderung des Preises der Eintrittskarte verlangen.

 

IV. PARKPLATZ

  1. Mit dem Betreten des Parkplatzes erklärt sich der Fahrzeugbesitzer mit den in den Vorschriften enthaltenen Bedingungen einverstanden.
  2. Das Parken ist nur auf dem dafür vorgesehenen Platz vor dem Haupttor zum Park möglich.
  3. Nicht ordnungsgemäß geparkte Fahrzeuge, insbesondere solche, die die Kommunikation anderer Teilnehmer behindern oder den Fluchtweg blockieren, werden auf Kosten des Fahrzeugsbezetzer abgeschleppt.
  4. Parkplatz im Freizeitpark ist nicht bewacht und kostenpflichtiger. Die Kosten sind auf www.parkpomerania.pl und an den Kassen angegeben. Die Parkgebühr ist einmal für den ganzen Tag.
  5. Der Verwalter ist nicht verantwortlich für Schäden oder Diebstahl von Fahrzeugen, die auf dem Parkplatz geparkt sind, die nicht durch das Verschulden des Verwalter oder der Mitarbeiter verursacht wurden. Er ist auch nicht verantwortlich für Gegenstände, die in Fahrzeugen zurückgelassen werden. Alle vom Verwalter oder den Mitarbeitern verursachten Schäden müssen dem Manager vor Verlassen des Parks gemeldet werden.
  6. Nach dem Parken des Fahrzeugs und vor dem Verlassen des Fahrzeugs müssen die Fenster und Türen geschlossen und die Handbremse angezogen werden.
  7. Jeder Fahrzeugbenutzer ist verpflichtet, die Anweisungen des Service- und Sicherheitspersonals sowie die vertikalen Schilder auf dem Parkplatz zu befolgen.

 

V. RECHTE UND PFLICHTE DER TEILNEHMER

  1. Um Sicherheit und Ordnung im Freizeitpark zu gewährleisten, sind die Teilnehmer auf dem Gelände des Freizeitparks unbedingt verpflichtet, die Anweisungen des Verwalters und der Angestellten des Freizeitparks zu befolgen.
  2. Die Pflicht des Teilnehmers, die Anweisungen im Bereich der Sicherheit und Ordnung zu befolgen, gilt auf für die Anweisungen des Sicherheitspersonals des Freizeitparks.
  3. Die Teilnehmer im Freizeitpark haften für die Schäden, die infolge ihrer Handlungen bzw. Unterlassung entstanden sind, darunter insbesondere für die Schäden, die durch Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen bzw. der Anweisungen der Parkangestellten, entstanden sind.
  4. Weder der Verwalter noch die Angestellten des Freizeitparks betreuen Minderjährige. Die Personen, in deren Obhut die Minderjährigen sich befinden, sind verpflichtet, auf die Kinder während des ganzen Aufenthalts auf dem Gelände des Freizeitparks aufzupassen und sie sind auch für die Sicherheit der Kinder verantwortlich.
  5. Die Personen, in deren Obhut Minderjährige sich befinden, haften für alle Schäden, die diese Minderjährigen einrichten.
  6. Der Verwalter des Freizeitparks haftet nicht für Unfälle, die durch Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen bzw. der Anweisungen der Parkangestellten sich ereignet haben.
  7. Der Freizeitpark haftet nicht materiell für verlorene bzw. im Freizeitpark bzw. in seiner Umgebung, auf den Parkplätzen oder auf anderen Plätzen, die an das Gelände des Freizeitparks anliegen, zurückgelassene Sachen.
  8. Auf dem Gelände des Freizeitparks geltende Verbote:

– Hineintragen bzw. Besitzen von Waffen bzw. anderen gefährlichen Gegenständen, Sprengstoffen, pyrotechnischen Erzeugnissen, brennbaren Materialien, Drogen, Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, sog. Designerdrogen und anderen Gegenständen, die das Leben oder die Gesundheit der Personen auf dem Gelände des Freizeitparks gefährden können,

– Verschmutzung bzw. Zumüllung sowie Zerstörung der Grünanlagen,

– Hineinführen von Tieren, mit Ausnahme von Blindenhunden,

– Verkaufen, Werben, Kundenwerbung bzw. Sammeln von Geld ohne Erlaubnis des Verwalters des Freizeitparks.

 

VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Der Freizeitpark behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern, wenn das für notwendig bzw. erforderlich für die Verbesserung der Dienstleistungserbringung im Freizeitpark gehalten wird.
  2. Die neuen Nutzungsbedingungen gelten ab ihrer Veröffentlichung auf der Website www.parkpomerania.pl und auf dem Gelände des Freizeitparks.
Pomerania Fun Park